Wird ein Event durch den Organisator abgesagt, erhält Sie als Käufer in der Regel den Ticketspreis zurück. Je nach Vertragsverhältnis zwischen Veranstalter und Teilnehmer, kann die Erstattungspflicht auch die anfallenden Gebühren beinhalten.
Wir – Eventjet – erstellen Tickets ausschließlich im Auftrag, im Namen und auf Rechnung der Veranstalters (Ticketerstellservice). Wir haften somit nicht für eine teilweise oder gänzliche Erstattung des Ticketpreises an den Teilnehmer. Das gilt insbesondere dann, wenn eine Veranstaltung nicht oder nicht zufriedenstellend durchgeführt werden kann. Im Falle einer berechtigten Rückforderung des Ticketpreises ist daher der Veranstalter dazu verpflichtet, allfällige Erstattungen des Ticketpreises an den Teilnehmer zu veranlassen. Selbstverständlich unterstützen wir sowohl den Veranstalter als auch die Teilnehmer in einem solchen Fall nach besten Möglichkeiten.
Der Veranstalter kann uns – Eventjet – damit beauftragen, die Rückabwicklung vorzunehmen. Wenn wir den Auftrag annehmen, erfolgt die Information über die Rückerstattung und die Überweisung der Ticketpreise in weiterer Folge zwischen uns und Ihnen.